Tischtennisbezirk Staufen

 

Bezirksordnung

 

des Tischtennisbezirks Staufen Stand: 24.06.2006

 

1 Organe

 

– Bezirkstag
– Bezirksvorstand
– Bezirksausschuss
– Bezirkssportausschuss
– Bezirksjugendtag
– Bezirksjugendausschuss

1.1 Bezirkstag

Der Bezirkstag findet einmal jährlich statt. Er wird vom Bezirksvorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen.
Die Teilnahme am Bezirkstag ist für die Vereine Pflicht. Bei Nichtteilnahme wird eine Strafe
gemäß Gebührenordnung verhängt.
Der Bezirkstag wählt die Mitglieder des Vorstandes, des Bezirksausschusses sowie die Klassenleiter der Aktivenspielklassen für die Dauer von 2 Jahren.
Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor dem Bezirkstag dem
Bezirksvorsitzenden schriftlich vorliegen.
Auf dem Bezirkstag hat jeder Verein und jeder Mitarbeiter, mit Ausnahme der Kassenprüfer, bei Wahlen und Abstimmungen je eine Stimme.

1.2 Bezirksvorstand

1.2.1 Zusammensetzung

– Bezirksvorsitzender
– Ehrenvorsitzende
– Stellv. Bezirksvorsitzender
– Bezirksjugendwart

Zu den Sitzungen des Bezirksvorstandes hat der Bezirksvorsitzende sämtliche Vorstandsmitglieder und die Ehrenvorsitzenden einzuladen.
Die Einladungsfrist beträgt 3 Wochen.
Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor der Sitzung dem Bezirksvorsitzenden schriftlich vorliegen.
Über Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen, die allen Sitzungsteilnehmern
spätestens in der folgenden Sitzung zu übermitteln sind.
Der Bezirksvorsitzende erhält
in jedem Fall ein Sitzungsprotokoll.

1.2.2 Aufgaben

Der Bezirksvorstand entscheidet in den laufenden Angelegenheiten und in nicht aufschiebbaren Fällen.

1.3 Bezirksausschuss

1.3.1 Zusammensetzung

Mitglieder des Bezirksvorstandes
– Ressortleiter Mannschaftssport
– Ressortleiter Einzelsport
– Ressortleiter Senioren
– Pokalspielleiter
– Kassenwart
– Pressewart
– Bezirksschiedsrichterobmann
– Breitensportbeauftragter
– Internetbetreuer

Tischtennisbezirk Staufen

Die Einladungsfrist beträgt 3 Wochen.
Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor der Sitzung dem
Bezirksvorsitzenden schriftlich vorliegen.

Über Ausschusssitzungen sind Protokolle anzufertigen, die allen Sitzungsteilnehmern spätestens in der folgenden Sitzung zu übermitteln sind.
Der Bezirksvorsitzende erhält
in jedem Fall ein Sitzungsprotokoll.

1.3.2 Aufgaben

– Durchführung von Nachwahlen nach Mandatsübertragung durch den Bezirkstag bzw. nach Rücktritt von einzelnen Mitarbeitern.
– Festlegung zusätzlicher Meldegebühren und Kosten
Festlegung von Kostenerstattungen Fortschreibung der Bezirksordnung
– Einteilung der Spielklassen mit Auf- und Abstiegsregelung durch den Ressortleiter
Mannschaftssport
– Ansetzung von Entscheidungsspielen
– Überwachung des Rundenspielbetriebes
– Vergabe der Bezirksmeisterschaften der Aktiven und Senioren

1.4 Bezirkssportausschuss

1.4.1 Zusammensetzung

– Ressortleiter Mannschaftssport als Vorsitzender
– Ressortleiter Einzelsport
– Ressortleiter Senioren
– Pokalspielleiter
– Bezirksschiedsrichterobmann
– Spielklassenleiter

Die Einladungsfrist beträgt 3 Wochen.
Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor der Sitzung dem Ressortleiter Mannschaftssport schriftlich vorliegen.
Über Ausschusssitzungen sind Protokolle anzufertigen, die allen Sitzungsteilnehmern spätestens in der folgenden Sitzung zu übermitteln sind.
Der Bezirksvorsitzende erhält
in jedem Fall ein Sitzungsprotokoll.

1.4.2 Aufgaben

Auslegung der Ausführungsbestimmungen des TTVWH zur Wettspielordnung des DTTB
Erstellen der Ligenstruktur des Bezirkes

1.4 Bezirksjugendtag

Der Bezirksjugendtag findet einmal jährlich statt. Er wird vom Bezirksjugendwart einberufen und geleitet.
In der Regel findet dieser eine Woche vor dem ordentlichen Bezirkstag statt. Die
Einladungsfrist beträgt 4 Wochen.
Auf dem Bezirksjugendtag haben bei Abstimmungen und Wahlen die Mitglieder des
Bezirksjugendausschusses und jeder Verein je eine Stimme.
Der Bezirksvorsitzende sowie
dessen Stellvertreter sind ebenfalls stimmberechtigt.
er Bezirksjugendtag wählt die Mitglieder des Bezirksjugendausschusses sowie die Klassenleiter der Jugendspielklassen auf die Dauer von 2 Jahren.
Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor dem Bezirksjugendtag dem
Bezirksjugendwart schriftlich vorliegen.
Bezirksjugendwart und Stellv. Bezirksjugendwart bedürfen der Wahlbestätigung durch den
ordentlichen Bezirkstag.

1.5 Bezirksjugendausschuss

1.5.1 Zusammensetzung

– Bezirksjugendwart
– Stellv. Bezirksjugendwart
– Bezirksschülerwart
– Ressortleiter Mannschaftssport Jugend
– Ressortleiter Einzelsport Jugend
– Schulsportbeauftragter
– Eventuelle weitere Ressortleiter

1.5.2 Aufgaben

Einteilung der Spielklassen mit Auf- und Abstiegsregelung durch den Ressortleiter Mannschaftssport Jugend
Ansetzung von Entscheidungsspielen
Überwachung des Rundenspielbetriebes im Jugendbereich
Überwachung der Freigabevoraussetzungen für Jugendliche, die in den einzelnen
Klassen spielen
Vergabe der Bezirksmeisterschaften der Jugend

 

2 Delegierte zum Verbandstag

 

Die Delegierten des Bezirkes zum Verbandstag werden in folgender Reihenfolge benannt:
In alphabetischer Reihenfolge haben die Vereine jeweils 3 Delegierte zur Verfügung zu
stellen,
bis die vom TTVWH für den Bezirk Staufen vorgesehene Delegiertenanzahl erreicht
ist.

Ausführungsbestimmungen zur Wettspielordnung (WO) des DTTB und den

 

zugehörigen Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVWH

 

Zu WO A 9 Leistungsklassen

 

9.2.2.1 Die Spielklassen der Seniorinnen und Senioren werden durch den Bezirksausschuss festgelegt.

9.3 Meldungen außer Konkurrenz sind nicht zulässig.

 

Zu WO A 11.7 Gemischte Mannschaften

 

11.7.1Für den Einsatz von Damen in Herrenmannschaften gilt:

a) Der Einsatz von Damen ist bis zur Bezirksklasse bei den Herren möglich.
b) Bei Sollstärke +1 ist eine Damenmannschaft zu melden.
c) Stammspielerinnen einer Damenmannschaft (Nr. 1 bis Nr. 4) dürfen nicht bei den Herren
gemeldet werden.
d) Ersatzspielerinnen einer Damenmannschaft (ab Nr. 5) können bei den Herren gemeldet
werden.
e) Die Zahl der gemeldeten Damen darf die Hälfte der Sollstärke einer Herrenmannschaft
nicht übersteigen.
f)  Der Einsatz von Mädchen in Herrenmannschaften ist nicht möglich.

11.7.2Für den Einsatz von Mädchen in Jungenmannschaften gilt:

a) Der Einsatz von Mädchen U18 bei Jungen U18 bzw. Mädchen U15 bei Jungen U15 oder U18 ist bis zur Bezirksklasse möglich.
b) Bei Sollstärke +2 ist eine Mädchenmannschaft zu melden.
c) Stammspielerinnen einer Mädchenmannschaft (Nr. 1 bis Nr. 4) dürfen nicht bei den Jungen
gemeldet werden.
d) Ersatzspielerinnen einer Mädchenmannschaft (ab Nr. 5) können bei den Jungen gemeldet
werden.
e) Die Zahl der gemeldeten Mädchen darf die Hälfte der Sollstärke einer Jungenmannschaft
nicht übersteigen.

11.7.3 In den Pokalwettbewerben der Herren darf je Mannschaft eine Dame eingesetzt werden.

Dies gilt auch im Seniorenbereich.

 

Zu WO A 13 Spielbedingungen für Veranstaltungen des TTVWH

 

13.4 Ausnahmen zu Punkt 13.1 und 13.2 der WO des DTTB können durch den Ressortleiter

Mannschaftssport für den Rundenspielbetrieb und durch den Ressortleiter Einzelsport für den Einzelspielbetrieb genehmigt werden.
Die Ausnahmen sind jährlich neu zu beantragen und den Spielklassenleitern mit der
Mannschaftsaufstellung vorzulegen.
Der Heimverein hat dem Gast oder dem Oberschiedsrichter diese Genehmigung auf
Verlangen vorzulegen.

 

Zu WO B 1.6 Spielberechtigung von Mannschaften

 

1.6.3 Die Mannschaftsmeldung erfolgt an den Ressortleiter Mannschaftssport.

 

ZU WO D 10 Mannschaftsstärke bei Punktspielen und Mannschaftsmeisterschaften

 

10.4 In den offiziellen Spielklassen des Bezirks wird im Jugend- und Seniorenbereich mit

Vierermannschaften im Bundessystem gespielt.
Mini- oder Bambinorunden können auch in abweichenden Systemen gespielt werden. Die
Entscheidung hierüber trifft der Bezirksjugendausschuss.

Zu WO D 14 Spielklassen

 

14.1 Die Spielklassen des Bezirkes für Damen, Herren, Mädchen, Jungen und Senioren sind:

– Bezirksklasse
– Kreisliga
– Kreisklasse A
– Kreisklasse B
– Kreisklasse C
– Kreisklasse D

Bei nur einer Kreisklasse entfällt der Buchstabe A
Über Abweichungen, insbesondere der Sollstärke, entscheidet der Bezirksausschuss für die
Aktiven- und Seniorenspielklassen und der
Bezirksjugendausschuss für die
Jugendspielklassen.
Besteht die Kreisliga oder eine der Kreisklassen aus zwei parallelen Gruppen, wird bei der
Klasseneinteilung nach folgendem Schema verfahren:

Alle Mannschaften mit ungerader Platzierung verbleiben in ihrer Gruppe, die mit gerader Platzierung wechseln in die andere Gruppe.

In der Kreisliga wird vor dem Wechsel der schlechteste Bezirksklassenabsteiger in die Gruppe 1 und der beste Bezirksklassenabsteiger in die Gruppe 2 eingereiht.
Die Aufsteiger der
Kreisklasse A werden vor der Verschiebung in die Gruppe mit gleicher Nummer eingeordnet.
In den restlichen Ligen werden die Absteiger vor dem Wechsel in die Gruppe mit gleicher
Nummer der tieferen Klasse eingereiht.
Die Aufsteiger werden ebenfalls vor der Verschiebung in die Gruppe mit gleicher Nummer
eingeordnet.
Bestehen mehr als 2 gleichberechtigte Gruppen, entscheidet der Bezirkssausschuss, wie die
Verschiebung zu erfolgen hat.
Alle Neumeldungen werden durch das Los eingereiht.

14.2 Eine Mannschaft, die erstmals an den Mannschaftsrunden teilnimmt, wird in die unterste

Spielklasse eingestuft. Ausnahmen sind nur für den Jugendspielbetrieb möglich. Die Entscheidung hierüber trifft der Bezirksjugendausschuss.

 

Zu WO D 16 Spielklassenleiter

 

Die Spielklassenleiter der Jugend werden auf dem Bezirksjugendtag, die der Aktiven auf dem ordentlichen Bezirkstag auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

 

Zu WO D 22.1 Vorraussetzung zur Teilnahme am Mannschaftssport

 

Die Mannschaftsaufstellung ist vor Beginn der Vor- und Rückrunde zu den gesetzten Terminen in 2-facher Ausfertigung bei dem zuständigen Spielklassenleiter zur Genehmigung einzureichen.

 

Zu WO D 22.4 Ermittlung der Spielstärke – Bilanzzahlen

 

Die Bilanzzahlregelung wird nur bei solchen Spielern angewendet, die mindestens an drei Mannschaftsspielen im Einzel teilgenommen haben.

 

Zu WO D 31Spieltage

 

Spieltage sind Samstage und Sonntage.

Durchführungsbestimmungen für den Pokalwettbewerb im Tischtennisbezirk Staufen

 

1 Wettbewerbe

 

Im Tischtennisbezirk Staufen werden für Damen und Herren folgende Wettbewerbe ausgetragen:

Bezirkspokal für Mannschaften der Bezirksliga und höher, frei für Mannschaften niedrigerer Spielklassen
Bezirksklassenpokal für Mannschaften der Bezirksklasse und Kreisliga
Kreisklassenpokal 1 für Mannschaften der Kreisklasse A und B
Kreisklassenpokal 2 für Mannschaften der Kreisklasse C und D
Seniorenpokal für alle Seniorenmannschaften des Bezirkes
Seniorenspielerinnen und Spieler können sowohl im Aktiven-, als auch im
Seniorenpokalwettbewerb gleichzeitig eingesetzt werden.

 

2 Termine

 

Der Heimverein unterbreitet dem Gastverein innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung der Auslosung bzw. Bekanntgabe der Ergebnisse in der NWZ, mindestens 2 Terminvorschläge.
Der letztmögliche Spieltermin einer Runde wird auf einen Sonntag gelegt.
Sollte keine Einigung zwischen beiden Vereinen vorher zustande kommen, muss an diesem
Tag gespielt werden. Hat der ausgeloste Heimverein an diesem Tag keine Halle, muss er das Heimrecht an den Gastverein abgeben. Kann der an diesem Tag die Halle ebenfalls nicht zur Verfügung stellen, scheiden beide Vereine aus dem Pokalwettbewerb aus.

 

3 Pokalendrunde

 

Die Pokalendrunden der Damen und Herren werden an einem Termin ausgespielt.
In der Endrunde darf ein Spieler nur in einem Pokalwettbewerb eingesetzt werden.

 

4 Spielsystem

 

Gespielt wird im modifizierten Swaythling-Cup-System.

 

5 Aufstellungen

 

Eine Kopie der genehmigten Mannschaftsaufstellungen der Rückrunde sind an den Pokalspielleiter einzureichen.

 

6 Ersatzgestellung

 

Eine Ersatzgestellung aus unteren Mannschaften des Vereins ist möglich. Spieler gelten mit ihrem Einsatz als festgespielt und können nicht mehr in ihrer Pokal-Stammmannschaft mitwirken. (Ausnahme: Die Senioren können zusätzlich im Seniorenpokal mitwirken).
Jugendliche, die als Ersatzgestellung in der Mannschaftsaufstellung stehen, dürfen an
Pokalspielen nicht eingesetzt werden.

Durchführungsbestimmungen für die Bezirksmeisterschaften im Tischtennisbezirk

 

Staufen

 

1 Turnierklassen

 

1.1 Damen und Herren

A-Klasse Spielerinnen und Spieler der Bezirksliga und höher
B-Klasse Spielerinnen und Spieler der Bezirksklasse und Kreisliga
C-Klasse Spielerinnen und Spieler der Kreisklasse A und B
D-Klasse Spielerinnen und Spieler der Kreisklasse C und D

1.1.1 Jugendliche, die die persönlichen Freigabevoraussetzungen nach WO-AB E 3.5.1 erfüllen,

können an den Bezirksmeisterschaften der Damen/Herren teilnehmen.
Die Zuordnung zu den Turnierklassen ist wie folgt geregelt:
für Jugendliche mit einer Freigabe für den Mannschaftssport oder dem Status als
Jugendersatzspieler „JE“ nach WO-AB D 24.4: Einstufung entsprechend der
Damen/Herren-Mannschaftsaufstellung (siehe WO-AB A 9.2.1)
für alle anderen Jugendlichen nimmt der Ressortleiter Einzelsport auf Antrag eine
Einstufung vor.

1.1.2 Jugendliche, die nicht die persönlichen Freigabevoraussetzungen erfüllen, aber in der Rangliste

spielen, können in der A-Klasse teilnehmen.

1.2 Senioren

Die Senioren-Bezirksmeisterschaften werden in Altersklassen gemäß WO A 8 ausgetragen.

1,3 Jugend

Die Jugend-Bezirksmeisterschaften werden in Altersklassen gemäß WO A 8 ausgetragen.
Die Klasse Jungen U18 wird zusätzlich in zwei Klassen aufgeteilt:
Jungen I Spieler der Bezirksliga und höher
Jungen IISpieler der Bezirksklasse und tiefer

 

2 Preise und Pokale

 

Bei den Bezirksmeisterschaften der Jugend werden Pokale für folgende Turnierklassen ausgesetzt:
Mädchen U18
Mädchen U15
Jungen U18 I
Jungen U15
Die Kosten trägt der Bezirk.

 

3 Presse

 

Die Ausrichter müssen nach Beendigung des Turniers dem Pressewart eine Liste der Sieger und Platzierten der einzelnen Wettbewerbe in geeigneter Form zur Verfügung stellen.

 

4 Vergabe

 

An der Ausrichtung interessierte Vereine müssen sich schriftlich per Post oder E-Mail beim Bezirksvorsitzenden um die Durchführung bewerben. Die Bewerbung muss vom Abteilungsleiter oder 1.Vorsitzenden bzw. deren Stellvertretern unterschrieben sein. Die Vergabe der Bezirksmeisterschaften der Aktiven und der Senioren erfolgt durch den Bezirksausschuss, die der Jugend durch den Bezirksjugendausschuss.

Durchführungsbestimmungen zur Ranglisten- und Leistungsklassenabwicklung im

 

Tischtennisbezirk Staufen

 

Ranglisten- und Leistungsklassenabwicklung der Aktiven im Bezirk Staufen
Damen: Rangliste mit 12 Spielerinnen
Quali-Turnier:
Freie Meldung durch Vereine, Ausspielung in Gruppen, wobei insgesamt 8
Spielerinnen in die Rangliste aufsteigen. Teilnahmeberechtigt sind auch die Plätze 1-12 der aktuellen Mädchenrangliste.
Rangliste:
Die Austragung der Rangliste erfolgt in zwei Gruppen, aufgeteilt
entsprechend der Spielstärke. Jeweils die Plätze 1-3 jeder Gruppe spielen um die Plätze 1-6 der Rangliste. Die Ergebnisse aus der Vorrunde werden übernommen. Ab Platz 4 werden im gleichen System die Plätze 7-12 ausgespielt.

Herren:
Rangliste mit 12 Spielern
Vorturnier und Qualifikationsturnier zur Rangliste.
Vorturnier:
Freie Meldung durch Vereine bis zur Bezirksklasse, sowie die Plätze 3-12 der
aktuellen Jugendrangliste. Ausspielung in Gruppen, wobei sich insgesamt die
8 Bestplatzierten für das Qualifikationsturnier zur Rangliste qualifizieren.
Quali-Turnier:
Freie Meldung durch Vereine ab Bezirksliga, zuzüglich 8 Teilnehmer aus den
Vorturnieren sowie die Plätze 1-2 der aktuellen Jugend Ranglisten. Die 8 Bestplatzierten steigen in die Rangliste auf. Rangliste: Die Austragung der Rangliste erfolgt in zwei Gruppen, wobei entsprechend der Spielstärke aufgeteilt wird. Jeweils die Plätze 1-3 bzw. 1-4 spielen um die Plätze 1-6 bzw. 1-8 der Rangliste. Die Ergebnisse aus der Vorrunde werden übernommen. Ab Platz 4 bzw. 5 werden im gleichen System die weiteren Plätze ausgespielt.
Durchführungsbestimmungen
Die Turnier-Termine werden im Terminplan des Bezirkes veröffentlicht.
Für die Vorturniere sowie für das Qualifikationsturnier erfolgen keine schriftlichen Einladungen. Für
alle anderen Turniere wird über die Vereine schriftlich eingeladen.Teilnahmeberechtigt sind alle Spielerinnen und Spieler mit gültiger Spielberechtigung. Jugendspieler und -spielerinnen sind bei den Herren und Damen teilnahmeberechtigt, wenn sie in der Jugendrangliste spielen. Die Meldungen zu den Vorturnieren müssen termingerecht und schriftlich an den Ressortleiter Einzelsport erfolgen. Die Teilnehmer sind entsprechend ihrer Spielstärke aufzuführen. Die Meldung verpflichtet zur Teilnahme. Unentschuldigte Nichtteilnahme wird mit Strafe belegt. Spielgruppen und Zeitplan werden in der Presse veröffentlicht. Die Vorturniere mit freier Meldung werden in einer oder in mehreren Gruppen gespielt. Anzahl und Größe der Gruppen richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Die Qualifikation kann auch über 8 erhöht werden, wenn die Teilnehmerzahl zu groß wird. Bei allen Turnieren wird im System „Jeder gegen Jeden“ auf 3 Gewinnsätze gespielt. Die Reihenfolge der Spielpaarungen wird so festgelegt, daß Spieler des gleichen Vereins möglichst frühzeitig ihre Spiele gegeneinander austragen. Über die Platzierung entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielen. Ist diese bei mehreren Teilnehmern gleich, entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Sätzen. Ist auch diese gleich, so entscheiden die Spiele der Punktgleichen untereinander – Spiel- und Satz- und ggf. Balldifferenz.

Ranglisten der Jugend U18
Vorturnier (jeweils im Monat Januar)
Meldung durch die Vereine. Es können beliebig viele Jugendliche U18
gemeldet werden. Auch ist es möglich, spielstarke Jugendliche der Altersklassen U15-U11 zu melden. Es wird nach Möglichkeit in Gruppen gespielt. Es steigt die Anzahl der Spieler auf, die notwendig ist, die ausscheidenden Spieler der RL zu ersetzen und damit die Sollstärke zu erreichen. Rangliste (jeweils im Monat März) Teilnahmeberechtigt sind die aus dem Vorjahr in der RL verbliebenen Spieler und die Aufsteiger aus dem Vorturnier. Es wird mit 16 Spielern gespielt, die zuerst in zwei 8-er Gruppen gegeneinander spielen. Anschließend spielen die Plätze 1-4 jeder Gruppe gegeneinander um die Plätze 1-8. Die Plätze 5-8 jeder Gruppe ermitteln die 4 Absteiger.
2. Vorturnier (jeweils im Monat Juni) Meldung durch die Vereine. Es können beliebig viele Jugendliche U18 gemeldet werden. Auch ist es möglich, spielstarke Jugendliche der Altersklassen U15-U11 zu melden. Es wird nach Möglichkeit in Gruppen gespielt. Es steigt die Anzahl der Spieler auf, die notwendig ist, die ausscheidenden Spieler der RL zu ersetzen und damit die Sollstärke zu erreichen. Rangliste (jeweils im Monat September) Teilnahmeberechtigt sind die aus der 1.RL-Ausspielung verbliebenen Spieler und die Aufsteiger aus dem Vorturnier. Es wird mit 16 Spielern gespielt, die zuerst in zwei 8-er Gruppen Anschließend spielen die Plätze 1-4 jeder gegeneinander um die Plätze 1-8. Die Plätze 5-8 jeder Gruppe ermitteln die Plätze 9-16. Die Plätze 13-16 steigen auf jeden Fall ab, unabhängig davon, wie viele Spieler altershalber ausscheiden. Ranglisten der Jahrgänge U15-U11 Schülerinnen und Schüler Jahrgangsranglisten U15-U11 mit höchstens 12 Spielerinnen bzw. Spielern und die Gesamtranglisten (Herbst) mit jeweils 12 Teilnehmern. Vorturnier Freie Meldung durch die Vereine. Die Ausspielung erfolgt in Gruppen. Über die weitere Qualifikation wird an der Ausspielung informiert. Ranglisten (jeweils im Frühjahr) Teilnahmeberechtigt sind die in der Rangliste verbliebenen Spielerinnen und Spieler aus dem Vorjahr, sowie die Aufsteiger aus dem Vorturnier. Die Ausspielung erfolgt in jeweils einer Gruppe. Die jeweils 6 Bestplatzierten verbleiben mit der erreichten Platzierung in der Rangliste. Die übrigen Spielerinnen bzw. Spieler steigen ab. Zur Rangliste (jeweils im Herbst) 10 Spieler Teilnahmeberechtigt an diesem

Turnier sind:
Aus der RL U15 die Plätze 4-6
aus der RL U14 die Plätze 3-4
aus den RL U13 und U12 jeweils die Plätze 2+3
aus der RL U11 der Platz 1.

Rangliste (jeweils im Herbst)
Am Ranglistenturnier sind teilnahmeberechtigt:
aus der RL U15 die Plätze 1-3
aus der RL U14 die Plätze 1-2 und
aus der RL U13 und U12 jeweils Platz 1
+ 5 Aufsteiger aus dem Turnier zur Rangliste.
Durchführungsbestimmungen für alle Ranglisten der Jungen und Mädchen
Teilnahmeberechtigt
Bei Ausspielung (bzw. Meldeschluß) vor Beginn des Spieljahres gilt der Stichtag des kommenden,
sonst der des laufenden Spieljahres. Meldungen
Die Meldungen müssen termingerecht schriftlich erfolgen. Die Teilnehmer sind entsprechend der
Spielstärke aufzuführen. Spielberechtigungsnummer, Anschrift und Geburtsdatum sind anzugeben. Fehlen diese Angaben wird der Spieler bzw. die Spielerin nicht berücksichtigt.
Austragungsmodus
Bei allen Turnieren wird nach dem Modus „Jeder gegen Jeden“ gespielt. Die Reihenfolge der
Spielpaarungen wird so festgelegt, daß Spieler bzw. Spielerinnen des gleichen Vereins möglichst frühzeitig ihre Spiele gegeneinander austragen.
Die Durchführung von Vor- und Qualifikationsturnieren richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Die Qualifikationsquoten werden vor Turnierbeginn bekannt gegeben.
Wertung Über die Plazierung entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielen. Ist dies bei mehreren Spielern bzw. Spielerinnen gleich, entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Sätzen. Ist auch diese gleich, so entscheidet der direkte Vergleich in der Reihenfolge Spiele, Sätze, Ballverhältnis.

Nominierung
Zum Schwerpunkt werden die jeweils beiden Bestplatzierten der letzten Ranglisten der einzelnen
Altersklassen nominiert.
Der Bezirksjugendausschuss kann beschließen, Spieler oder Spielerinnen aus wichtigem Grund nicht
zu nominieren.

Spielerausfall
Fehlt ein Spieler aus entschuldbaren Gründen an einem Turnier, so kann er durch Beschluss des
Bezirksjugendausschusses an der seiner Spielstärke entsprechenden Stelle platziert werden.

Ordnungswidrigkeiten
Bei unentschuldigtem Fehlen sowie Fehlen aus nicht triftigen Gründen eines Spielers bzw. einer
Spielerin an einem Turnier, erhält sein Verein eine Ordnungsstrafe in Höhe von 15.-€

Änderungen
Aus zwingenden Gründen können die Turnierdurchführungen von den jeweils zuständigen
Ressortleitern – Aktive, Jugend – geändert werden.

Gebühren / Beiträge / Kostenersatz

 

Gebühren und Beiträge des DTTB
Bundesbeitrag 120,00 € pro Verein
variabler Beitrag 8,00 € pro aktive Mannschaft
Abo DTS 43,20 € pro Verein
Gebühren und Beiträge des TTVWH
TTVWH Beitrag 20,00 € pro Verein
Schiedsrichtergrundgebühr 150,00 € für Vereine ohne VSR oder Bezirksmitarbeiter
Schiedsrichterzusatzgebühr 30,00 € für Vereine ohne VSR Bezirksliga
Schiedsrichterzusatzgebühr 60,00 € für Vereine ohne VSR Landesliga
Schiedsrichterzusatzgebühr 120,00 € für Vereine ohne VSR Verbandsklasse
Schiedsrichterzusatzgebühr 240,00 € für Vereine ohne VSR Verbandsliga
Schiedsrichterzusatzgebühr 360,00 € für Vereine ohne VSR Oberliga und höher
symbolische SR-Gebühr 10,00 € für Vereine mit nur 1 Mannschaft
Internet-Ergebnisdienst 3,00 € pro Mannschaft
Abo TTJ 17,00 € pro Verein
Die Schiedsrichterzusatzgebühr ist bei fehlendem Verbandsschiedsrichter nur für die höchstspielende
Mannschaft zu entrichten.
Eine Ablösung durch andere ehrenamtliche Mitarbeiter ist nicht möglich.

Mannschaftsmeldebeträge

Regionalliga 190,00 € Oberliga 160,00 € Verbandsliga 80,00 € Verbandsklasse 70,00 € Landesliga 60,00 € Bezirksliga 50,00 € Bezirksklasse 40,00 € Kreisliga/Kreisklasse 40,00 € Senioren 30,00 € Jugend 10,00 € Schüler 5,00 €
Gebühren und Beiträge des Bezirks Staufen
Meldegebühr Bezirkspokal 10,00 € pro Mannschaft
Bezirksumlage 40,00 € Presseumlage Aktive 5,00 € pro Mannschaft
Presseumlage Jugend 2,50 € pro Mannschaft
Wimpel 40,00 € Alternative zu Bezirksveranstaltungen 25,00 € Bezirksumlage pro akt. Mannschaft inkl. Senioren 13,00 € Nichterscheinen am Bezirkstag 50,00 € Unentschuld. Fehlen bei Rangliste 15,00 €

Kostenerstattungen

Bezirksmeisterschaften 75,00 € auf Antrag
Turniere (proTisch) 10,00 € auf Antrag
Vereinsjubiläen 100,00 €
Die Anträge zur Kostenerstattung bei Turnieren müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen beim Kassenwart eingereicht werden. Später eingereichte Anträge werden nicht mehr erstattet.

Jugend
Erreichen Württ. Endrunde 50.- € Baden-Württ. Endrunde 50,00 € Erreichen Süddeutsche Endrunde 100,00 € Erreichen der Deutschen Meisterschaft 150,00 € Titel Deutscher Meister 250,00 €

Fahrtkosten
Bei Benutzung von PKW zu offiziellen Bezirksveranstaltungen werden 0,15 €/km erstattet.  Für Vorstands-, Sportausschuss- oder ähnlichen Sitzungen erfolgt diese Vergütung nur nach Zustimmung des Bezirksvorstandes.
Fahrten zum Bezirkstag oder zu Auslosungen und Bezirksmeisterschaften werden nicht vergütet.
Verbandsveranstaltungen werden beim Fahrgeld nicht bezuschusst, ausgenommen Jugend- und Schülerveranstaltungen.

Aufwandsentschädigung
Bei einer Teilnahme an Württ. Einzelmeisterschaften der Jugend beträgt der Zuschuss pro
Übernachtung 15,00